Hier ist Ihr aktueller YINJOCK



CHENTHAYTRAVEL : Ihr Thailand - Reiseveranstalter mit dem besonderen Flair

Date: 28.08.2009 / Jahrgang 12 / Ausgabe 137 / 810 Leser/innen
12 Jahre YINJOCK
20 Jahre CHENTHAYTRAVEL
Es gibt nichts besseres für Ihren Urlaub
Reisen Sie mit uns auf höchstem Niveau
Suchen und Finden:

CTT-Homepage
Flugdatenbank
 Hotels & Transfers

Thailand Hotels online buchen Thailand-Hotels ab 10 €
 Last Minute and more
 Reiseversicherungen

 Asien-Shop
 Geschenkgutscheine
 Thailand-FORUM
 Gästebuch
 Thailand aktuell
 Bank - Wechselkurse
YINJOCK - Archiv
 TOP 100 der privaten Reiseseiten

 Top 100 Club-, Vereins-, Stammtischseiten

CTT respektiert Ihre Privatsphäre:

Falls diese Mail unerwünscht ist,
senden Sie bitte "Remove" an
info@ctt-reisen.de
Wir werden dann Ihre Adresse aus
unserer Datenbank entfernen.
CTT-
Mails sind sorgfältig auf
Virenfreiheit geprüft.

Impressum:
CHENTHAYTRAVEL
An den Brüchen 5
51647 Gummersbach 
Tel.:  +49 (0)2261 - 6 44 87
Fax:  +49 (0)3222 - 1290970
V.i.S.d.P.: W. Etges
www.ctt-reisen.de  
www.chenthay.com
www.chenthaytravel.com
www.flysafe.de
www.thaideluxe.de
www.ctt-shoping.de 
info@ctt-reisen.de
info@ctt-shoping.de

 

Ihre Werbung hier?
Fragen Sie uns.
Tel.: +49 (0)2261 - 64487

20 Jahre CHENTHAYTRAVEL

Mehr als 2.500 Hotels in ganz Thailand zu Sonderpreisen

Die Themen der heutigen YINJOCK-Ausgabe:

    01 EU: Reiseempfehlungen für Grippekranke
    02 Neues von CHENTHAYTRAVEL
    03 Neues aus Thailand
    04 Airport- und Airline-News
    05 Erholt am Urlaubsort eintreffen

    06 Reiserecht

    07 Unsere monatliche Surf-Empfehlung
    08 Lesen Sie heute im passwort-geschützten Member-Bereich
    09 Urlaubsplanung Online
    10 Das Letzte: Höhere Gewalt

Lesen Sie jetzt:

01 EU: Reiseempfehlungen für Grippekranke
Der Gesundheitsausschuss der EU und die innerhalb der Union für Frühwarnung und Reaktion zuständigen Behörden haben sich auf "Empfehlungen für Reisende mit Grippesymptomen" geeinigt. Einschränkungen der Reisefreiheit wird es nicht geben. Reisenden wird empfohlen, beim Auftreten von Grippesymptomen die Reise zu verschieben und zuhause zu bleiben. Reisende, die während der Reise erkranken, sollen ihre Heimreise verschieben und sich entsprechend den Vorschriften des Gastlandes verhalten. Die EU rät dazu, in der jeweiligen Unterkunft zu bleiben und diese nur für Arztbesuche zu verlassen. Reisenden mit Grippesymptomen, die in ihr Heimatland zurückkehren möchten, soll dies nicht verwehrt werden, außer aus medizinischen oder klinischen Gründen. Sie sollten aber in jedem Fall die Reise mit einer Schutzmaske durchführen. Der Ausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass die Empfehlungen für eine Pandemiesituation nicht zu Einschränkungen der Reisefreiheit an den EU-Grenzen oder zwischen den Mitgliedsstaaten führen sollen. Auch eine massenhafte Schließung von Schulen innerhalb der EU nach den Sommerferien halten die Gesundheitsexperten momentan nicht für notwendig. Weitere Infos der EU zur Influenza A (H1N1)

02 Neues von CTT
* Ein neues, spannendes Gewinnspiel haben wir für Sie hier CHENTHAYTRAVEL Gewinnspiel ins Leben gerufen. Machen Sie mit, und gewinnen Sie mit etwas Glück einen wertvollen CHENTHAYTRAVEL-Reisegutschein. Wir wünschen viel Glück.
* Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub: Ist der Urlaub vorbei, ist es auch an der Zeit, in Erinnerungen zu Schwelgen. Wie wäre es da mit einem schönen asiatischen Abendessen und entsprechenden Getränken im Kreis lieber Freunde? Besuchen Sie doch wieder einmal Ihren CHENTHAY-SHOP. Wir haben dort viele (neue) Angebote für Sie bereitgestellt.
* Heisshunger auf den nächsten Urlaub? Wir haben die richtigen Appetithäppchen. Sehen Sie sich doch einmal die Linkempfehlungen hier im YINJOCK an.
* Noch einmal unsere Empfehlung für diejenigen, welche über den Jahreswechsel nach Thailand reisen möchten: BUCHEN SIE JETZT. Noch vermelden die Hotels freie Kapazitäten, und noch gibt es die Flüge zu erschwinglichen Preisen. (Dies wird sich aber - wie in jedem Jahr - ab Ende September ändern.)

03 Neues aus Thailand
* Bei den diesjährigen Travel + Leisure's World's Best Awards wurden gleich zwei Thailändische Städte unter die Top 10 gewählt. Die Leser von Travel + Leisure wählten Bangkok auf den dritten, Chiang Mai auf den fünften Platz der Top Städte weltweit. Auch unter den Top 100 Hotels weltweit sind acht thailändische Hotels vertreten, Spitzenplätze erreichten das Four Seasons Tented Camp Golden Triangle in Chiang Rai (7. Platz) und das Mandarin Oriental in Bangkok (20. Platz). Fünf thailändische Resorts erreichten die Liste der Top 15 Resorts in Asien und sieben thailändische Hotels wurden in die Top 40 City Hotels in Asien gewählt. Die bekannten Urlaubsinseln Phuket und Koh Samui schafften es in die Top 5 der beliebtesten asiatischen Inseln. - Das amerikanische Reisemagazin Travel + Leisure lässt jedes Jahr aufs Neue von seinen Lesern die beliebtesten Städte, Hotels, Inseln und Fluglinien der Welt küren. Weitere Informationen und alle Ergebnisse der Awards unter www.travelandleisure.com/worldsbest/2009/. Quelle: TAT, Frankfurt.
*
Was macht ein richtiges Grandhotel eigentlich aus? Die Antwort ist nicht in einem Punkt festzumachen, sondern an einer Vielzahl von Details, die in ihrer Gemeinschaft eine Atmosphäre von Wärme und Luxus, persönlichem Service und Diskretion schaffen. Aus diesem Grund haben die Leser des renommierten thailändischen Reisemagazins Anywhere Travel das Millennium Hilton Bangkok zum „Best Urban Hotel 2008“ gekürt. Der Anywhere Travel Award wurde unter 159 nominierten Hotels am 16. Juni 2009 zum dritten Mal vergeben.
04 Airport- und Airline-News
* Wieder eine Neuregelung bei British Airways. Nachdem Ende letzten Monats bekannt wurde, dass auf Kurzstreckenflügen unter 2,5 Stunden Länge nur noch Snacks angeboten werden, folgten Anfang diesen Monats Änderungen der Gepäckregelungen für Transatlantik-Passagiere in der Economy Class. Vom 7. November an darf auf den Flügen zu allen Zielen jenseits des Atlantiks (Ausnahme: Brasilien) nur noch ein Gepäckstück mit maximal 23 Kilogramm Gewicht frei eingecheckt werden. Für jedes weitere Gepäckstück fallen dann gesonderte Gebühren an. Das erste zusätzliche Gepäckstück schlägt dann mit umgerechnet rund 48 Euro zu Buche, jedes weitere kostet umgerechnet rund 107 Euro. Damit gelten auf den Transatlantikrouten die gleichen Bestimmungen wie auf den anderen Fernstrecken, teilt die Airline auf ihrer Website mit. Inhaber von Gold- und Silber-Karten dürfen weiterhin zwei Gepäckstücke einchecken, unabhängig davon, in welcher Klasse sie reisen.

05 Erholt am Urlaubsort eintreffen
* Teil 3: Essen und Trinken - die richtige Ernährung an Bord
(Teile 1 und 2 finden Sie im YINJOCK-Archiv)
Während Ihres Fluges können Sie den Wohlfühlfaktor an Bord gezielt durch Ihre Ernährung steigern.
Bestimmte Mahlzeiten sind für die besonderen Bedingungen im Flugzeug besser geeignet als andere. So empfiehlt es sich, den Körper bereits vor dem Start mit einem kleinen Imbiss optimal zu versorgen. Insgesamt arbeitet die Verdauung während eines Fluges auf niedrigem Niveau, deswegen sollten Sie darauf verzichten, große Mengen zu essen. Dafür ist es wichtig, möglichst viel zu trinken, da die Luftfeuchtigkeit in großen Höhen dramatisch sinkt und Ihr Körper mehr Flüssigkeit benötigt als auf dem Boden.
Pro Stunde sollten Sie mindestens ein Glas Wasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk zu sich nehmen. Grundsätzlich ist es ratsam, auf Alkohol während Ihres Fluges zu verzichten: Alkoholische Getränke haben in der Luft eine stärkere Wirkung, trocknen Ihren Körper zusätzlich aus und hindern Ihren Organismus daran, sich auf die neue Zeitzone einzustellen.

06 Reiserecht:
* Die EU Kommission hat in einer Liste mit Tipps für Flugreisende darauf hingewiesen, dass potenziell an Schweinegrippe erkrankte Passagiere nicht vom Flug ausgeschlossen werden dürfen. Brüssel stellt klar, dass die Airlines den Passagieren den Flug nur untersagen dürfen, wenn dies von einer staatlichen Behörde vorgeschrieben wird. Ein Flugverbot nur auf den Verdacht einer möglichen H1N1-Erkrankung sei nicht zulässig. "Sollte eine solche Maßnahme nicht auf der Entscheidung einer Gesundheitsbehörde oder eines Gesundheitszeugnisses beruhen, können die Passagiere eine Rückerstattung und gegebenenfalls Schadenersatz einfordern", stellt die Kommission fest. Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht Reisebeschränkungen als nicht notwendig an.
*
Nach einem neuen Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 31. Juli bleiben das so genannte Cross Ticketing und Cross Selling unzulässig. Die Deutsche Lufthansa, die diese Methode, für Flüge günstigere Preise zu erzielen, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließt, hat sich damit in einem vom Bundesverband der Verbraucherzentralen angestrengten Verfahren durchgesetzt. Die Verbraucherschützer sahen in den Klauseln, dass Flugcoupons ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden, eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Dieser Argumentation schlossen sich die Kölner Richter im Gegensatz zur Vorinstanz und anderen Gerichten nicht an. Lufthansa bringe mit ihren Tarifbestimmungen zum Ausdruck, zu welchen Konditionen sie bereit sei, den Kunden an einem von ihm ausgesuchten Tag, in einer von ihm gewählten Klasse und zu einem von ihm gewünschten Zielflughafen zu transportieren. Es stelle eine berechtigte Wahrnehmung ihrer Interessen dar, wenn sie versuche, ein Unterlaufen ihrer Tarifstruktur zu verhindern. Daher verdiene ein Kunde, der das Ticket per se nur teilweise nutzen wolle, auch keinen Schutz. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine Revision zugelassen.
*
Angesichts der Zunahme von extremen Wetterlagen weltweit hat das Landgericht Hannover ein interessantes Urteil gefällt. Demnach sind zu hohe Wellen am Badestrand kein Reisemangel. Eine Familie hatte nach dem Urlaub auf den Seychellen TUI auf Rückzahlung von 25 Prozent des Reisepreises verklagt, weil die Wellen wegen stürmischen Wetters zu hoch zum Baden und Schnorcheln gewesen seien. Die Richter haben die Forderung abgewiesen. Kein verständiger Reisender könne erwarten, dass ein Veranstalter durch die allgemeine Klimabeschreibung im Katalog generell Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen ausschließen wolle. Der Veranstalter habe keinen Einfluss auf Naturereignisse wie schlechtes Wetter und werde insoweit nicht als "Erbringer von Reiseleistungen" tätig.

07 Unsere monatliche Surf-Empfehlung:

Wir möchten Sie heute auf eine ganz besondere (neue !) CHENTHAYTRAVEL-Seite aufmerksam machen:

Klicken Sie zum Besuch der Seite einfach auf obiges Foto. Wir leiten Sie weiter zu unseren schönsten Online-Videos.
Hunderte weitere Filme und interessante Thailand-Infos finden Sie in Ihrem CHENTHAY-FORUM

08 Lesen Sie heute im passwort-geschützten Member-Bereich
*
Thailand im Wind der Veränderung
* Erfolg für Waffenhändler
* Die Mücken gewinnen den Malaria-Krieg
* 30.000 Thailänder fordern Begnadigung von Ex-Regierungschef
* Bangkok: Tha Tian kämpft gegen den Abbruch

Username: "thailand" Passwort: "filme" Bitte alles klein schreiben und ohne Anführungsstriche.
Zum Ihrem exklusiven Memberbereich geht es hier:
http://www.ctt-reisen.de/yinjock_member.htm.

09 Urlaubsplanung Online
Jeder dritte Online-Nutzer informiert sich bei der Reiseplanung im Internet. - Reise-Communities haben einen wachsenden Einfluss auf die Urlaubsentscheidung: Wichtigstes Kriterium ist die Echtheit der Bewertungen, so der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) in einer repräsentativen Befragung.
30,8 Millionen Deutsche nutzen das Internet bei der Urlaubsplanung. Rund 7 Millionen greifen bei der Entscheidung, wohin die Reise gehen soll, auf Informationen aus Reise-Communities zurück. Weitere 5 Millionen wollen sich künftig bei ihrer Reiseentscheidung an die virtuellen Gemeinschaften halten. YINNIs Empfehlung: Auch bei der nächsten Thailand-Reiseplanung mal im Internet recherchieren. Am Besten unter http://chenthay.tourism-board.com/

10 Das Letzte:
Nach dem Anschlag auf eine Polizeistation auf Mallorca war der Flughafen für mehrere Stunden gesperrt. Einige Urlauber wollen Airlines und Reiseveranstalter deswegen nun auf Schadensersatz verklagen. Da aber die spanische Regierung für die Schließung des Flughafens verantwortlich gewesen sei, handele es sich hierbei um höhere Gewalt, ließ die Verbraucherzentrale Berlin (http://www.verbraucherzentrale.info/) verlauten. Es bestehe folglich kein Anspruch auf Schadensersatz. (YINNI´s Meinung: Schon traurig und absurd, auf welche Gedanken manche Urlauber kommen. Statt froh zu sein, dass ihnen nichts passiert war und aus Sicherheitsgründen zunächst der Airport gesperrt wurde, wird vielmehr überlegt, wie man noch ein paar Euro aus einem ohnehin schon preiswerten Urlaub herausschlagen kann.)

Ihr nächster CTT-YINJOCK erscheint am 30.09.2009/2552
Für heute verbleiben wir mit allen guten Wünschen
und mit herzlichen Grüßen aus Gummersbach
Ihr CTT / CTS - Team